Aktuelles zum Spielbetrieb![]()
Spielbetrieb im Regionalverband „Südwest“ sowie in den Landesverbänden des FV Rheinland und des Südwestdeutschen Fußballverbandes wird auch nach Einführung der 2G-Regel fortgesetzt
Im Vorfeld der Veröffentlichung der 29. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gehen sowohl der Fußball-Regionalverband „Südwest“, der Fußballverband Rheinland als auch der Südwestdeutsche Fußballverband davon aus, dass ab Samstag, 04. Dezember 2021, nun auch beim Sport im Freien die 2G-Regel Anwendung finden wird. Das bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren Fußball auch im Freien nur dann spielen können, wenn sie den 2G-Status nachweisen können, also geimpft oder genesen sind. Im Bereich des Kinder- und Jugendfußballs gehen die drei Verbände davon aus, dass weiterhin besondere Regelungen gelten, die diesem Altersbereich auch künftig die Ausübung von Wettkampf und Training im Breiten- und Freizeitsport ermöglichen. Die Kontrolle des Impfstatus ist im Senioren- als auch im Jugendbereich durch den gastgebenden bzw. veranstaltenden Verein durchzuführen.
Die Präsidien des Regionalverbandes „Südwest“, des Fußballverbandes Rheinland und des Südwestdeutschen Fußballverbandes haben sich nach eingehenden Beratungen mit den Vorsitzenden der spieltechnischen Ausschüsse kurzfristig mit den zu erwartenden Veränderungen in der 29. Corona-Verordnung beschäftigt und Folgendes für alle ihre Spielklassen beschlossen:
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Fußball-Regional-Verband "Südwest" | Villastraße 63a | 67480 Edenkoben | Tel: 06323 94936-58 | Fax: 06323 94936-99 |