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Änderung Rechts- und Verfahrensordnung

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Das Präsidium des FRV „Südwest“ hat in seiner letzten Sitzung seine Rechts- und Verfahrensordnung aktualisiert. Betroffen ist § 5 Abs. 1 RVO:  Nr. 1 bis 7 wurden dahingehend abgeändert, dass der jeweilige Höchstbetrag der Geldstrafe auf 5000,- € angehoben wurde. Zudem wurde in § 5 folgende Nr. 8 eingefügt: „Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen für die Spiele der Herren Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar Geldstrafe bis zu 5.000,-- € und/oder Punktabzug auch für das folgende Spieljahr“.

Die aktualisierte RVO finden Sie hier

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