Änderung Rechts- und Verfahrensordnung![]() Das Präsidium des FRV „Südwest“
hat in seiner letzten Sitzung seine Rechts- und Verfahrensordnung aktualisiert.
Betroffen ist § 5 Abs. 1 RVO: Nr. 1 bis 7 wurden dahingehend abgeändert, dass
der jeweilige Höchstbetrag der Geldstrafe auf 5000,- € angehoben wurde. Zudem
wurde in § 5 folgende Nr. 8 eingefügt: „Verstöße gegen die
Durchführungsbestimmungen für die Spiele der Herren Oberliga
Rheinland-Pfalz/Saar Geldstrafe bis zu 5.000,-- € und/oder Punktabzug auch für
das folgende Spieljahr“. Die aktualisierte RVO finden Sie hier |
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